Prüfung lohnt sich!
Viele Vorwürfe im Bußgeldbescheid sind nicht immer gerechtfertigt oder ausreichend belegt. Daher lohnt es sich diese prüfen zu lassen!
Nach Ihrer Kontaktaufnahme erhalten Sie von uns eine Vollmacht und einen Mandantenbogen. Diese senden Sie uns inkl. dem amtlichen Schreiben (Bußgeldbescheid) ein. Im Anschluss prüfen wir die Unterlagen und beraten anschließend über die möglichen weiteren Schritte, damit Sie eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können.

Wir leiten fristgerecht die Schritte ein
Die juristische Prüfung Ihres Falles erfolgt durch uns als Verkehrsrechtsspezialisten. Hierfür legen wir fristgerecht Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle ein. Nach Erlass eines Bußgeldbescheides, beantragen wir umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall.
Alle bisher angefallenen Kosten der Prüfung werden durch uns oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen – Ihre Selbstbeteiligung zahlen wir! Für Sie entstehen keine Kosten.
Nach der Prüfung kommt es zu einer von drei möglichen Bewertungen:
- Es bestehen gute Aussichten, dass Ihr Verfahren eingestellt wird.
- Es besteht die Möglichkeit, das ursprüngliche Strafmaß zu mildern (z.B. kein Fahrverbot, keine Punkte in Flensburg). Für die Einstellung bestehen jedoch kaum Aussichten.
- Es bestehen keine Aussichten auf Einstellung oder Strafreduzierung.
Sollten im weiteren Verlauf doch Kosten für Sie entstehen, werden wir Ihnen das umgehend mitteilen. Danach können Sie entscheiden, ob und wie die Anwälte weiter gegen Ihr Bußgeldverfahren vorgehen.
Wenn Sie nicht weiter gegen Ihr Bußgeldverfahren vorgehen wollen, bleibt es bei dem ursprünglichen Bußgeldbescheid.
Vorteile
Ablauf
Ihre Ansprechpartner



ANEA Rechtsanwaltskanzlei
Tel.: 02137 – 1474230
E-Mail: office@anea-ra.de
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