Bußgeldkatalog 2026: Bußgelder, Punkte & Fahrverbote

Geblitzt, bei Rot gefahren, das Handy am Steuer benutzt oder mit Alkohol beziehungsweise Cannabis kontrolliert worden?

Dann stellt sich meist zuerst die Frage: Was droht mir jetzt – Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot?

Unser Bußgeldkatalog gibt Ihnen einen schnellen Überblick über häufige Verkehrsverstöße und die möglichen Folgen.

Wichtig: Die Tabellen zeigen grundsätzlich die vorgesehenen Regelsätze. Je nach Einzelfall können sich Abweichungen ergeben. Bei bestimmten Verkehrsverstößen handelt es sich außerdem nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

bußgeldkatalog innerorts

KM/H

BUß-GELD

PUNKTE

FAHR-VERBOT

bußgeldkatalog außerorts

Km/h zu schnell

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h 30 € keine Nein
11 – 15 km/h 50 € keine Nein
16 – 20 km/h 70 € keine Nein
21 – 25 km/h 115 € 1 Nein
26 – 30 km/h 180 € 1 1 Monat*
31 – 40 km/h 260 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 400 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 560 € 2 2 Monate
61 – 70 km/h 700 € 2 3 Monate
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate

 

km/h zu schnell

bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h 20 € keine Nein
11 – 15 km/h 40 € keine Nein
16 – 20 km/h 60 € keine Nein
21 – 25 km/h 100 € 1 Nein
26 – 30 km/h 150 € 1 1 Monat*
31 – 40 km/h 200 € 1 1 Monat*
41 – 50 km/h 320 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 480 € 2 1 Monat
61 – 70 km/h 600 € 2 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate

 

* Fahrverbot nur dann, wenn zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren wurde.

Achtung: Für Lkw, Fahrzeuge mit Anhänger sowie bestimmte andere Fahrzeugarten gelten teilweise andere Regelsätze.

Achtung bei Probezeit!
Die genannten Angaben gelten für Fahrer, die ihre Probezeit bereits erfolgreich abgeschlossen haben.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit und überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, gilt dies als sogenannter A-Verstoß. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit in der Regel um weitere zwei Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet.

bis 10 km/h

30 €

keine

Nein

11 – 15 km/h

50 €

keine

Nein

16 – 20 km/h

70 €

keine

Nein

21 – 25 km/h

115 €

1

Nein

26 – 30 km/h

180 €

1

1 Monat*

31 – 40 km/h

260 €

2

1 Monat

41 – 50 km/h

400 €

2

1 Monat

51 – 60 km/h

560 €

2 Punkte

2 Monate

61 – 70 km/h

700 €

2 Punkte

3 Monate

über 70 km/h

800 €

2 Punkte

3 Monate

Rotlichtverstoß – Welche Strafe droht?

Verstoß

bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Rotlicht missachtet 90 € 1 Nein
mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat
Rot bereits länger als 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat
länger als 1 Sekunde + Gefährdung 320 € 2 1 Monat
länger als 1 Sekunde + Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat

 

Achtung: Bei besonders schwerwiegendem Verhalten kann aus einem Verkehrsverstoß außerdem eine Straftat werden.

Handy am Steuer – Bußgeld und Punkte

Verstoß

bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Handy bzw. elektronisches Gerät verbotswidrig benutzt 100 € 1 Nein
mit Gefährdung 150 € 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 200 € 2 1 Monat

 

Achtung: Das Verbot betrifft nicht nur das klassische Telefonieren. Auch die verbotswidrige Nutzung anderer elektronischer Geräte kann erfasst sein.

Abstand nicht eingehalten – Was droht?

Bei Abstandsverstößen hängt die Sanktion insbesondere davon ab, wie schnell Sie gefahren sind und wie stark der vorgeschriebene Abstand unterschritten wurde.

Bei höheren Geschwindigkeiten können neben einem Bußgeld auch Punkte und ein Fahrverbot drohen.

Gerade bei Messungen auf Autobahnen sollte außerdem geprüft werden, ob Messung und Auswertung ordnungsgemäß erfolgt sind.

Alkohol am Steuer – Bußgeld oder Straftat?

Beim Thema Alkohol muss zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschieden werden.

Ab 0,5 Promille

Verstoß

bußgeld

Punkte

Fahrverbot

1. Verstoß 500 € 2 1 Monat
2. Verstoß 1000 € 2 3 Monate
weiterer Verstoß 1500 € 2 3 Monate

 

Achtung: Die 0,5-Promille-Grenze bedeutet allerdings nicht, dass unterhalb davon automatisch keine strafrechtlichen Konsequenzen möglich sind.

Wer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen.

Bei einer Trunkenheitsfahrt drohen dann keine festen Bußgelder mehr, sondern eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie möglicherweise die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Cannabis am Steuer – Welche Folgen drohen?

Für Cannabis gilt inzwischen ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.

Verstoß

bußgeld

Punkte

Fahrverbot

1. Verstoß ab 3,5 ng/ml THC 500 € 2 1 Monat
2. Verstoß 1000 € 2 3 Monate
weiterer Verstoß 1500 € 2 3 Monate
Cannabis + Alkohol, 1. Verstoß 1000 € 2 1 Monat

Achtung: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gelten strengere Regelungen.

Wichtig: Auch bei Cannabis kann aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden, wenn eine Fahruntüchtigkeit beziehungsweise konkrete Gefährdung hinzukommt.

Probezeit – Welche Verstöße sind besonders problematisch?

Für Fahranfänger gelten zusätzliche Regeln.

Verkehrsverstöße werden in der Probezeit insbesondere in A-Verstöße und B-Verstöße eingeteilt.

Bereits ein schwerwiegender A-Verstoß kann beispielsweise dazu führen, dass

  • die Probezeit verlängert wird und
  • die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.

Dazu können beispielsweise erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Verstöße gegen das Alkohol- und Cannabisverbot gehören.

Für Fahrer in der Probezeit beziehungsweise unter 21 Jahren gilt außerdem ein besonderes Alkohol- und Cannabisverbot.

Wann wird aus einem Verkehrsverstoß eine Straftat?

Nicht alles im Verkehrsrecht lässt sich anhand eines festen Bußgeldkatalogs beantworten.

Bestimmte Verstöße sind Straftaten. Dann entscheidet grundsätzlich ein Gericht über die konkrete Strafe.

Verkehrsstraftaten im Überblick

Straftat

Mögliche Strafe

Fahrerflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Trunkenheit im Verkehr Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Kennzeichenmissbrauch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr Im Grundtatbestand Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Verbotenes KFZ-Rennen Im Grundtatbestand Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 2 Jahre; bei schweren Folgen deutlich höher

 

Achtung: Bei Verkehrsstraftaten kann neben Geld- oder Freiheitsstrafe insbesondere auch der Führerschein gefährdet sein.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug – Was ist der Unterschied?

Diese Begriffe werden häufig verwechselt.

Bei einem Fahrverbot dürfen Sie für einen bestimmten Zeitraum kein Kraftfahrzeug führen. Im Strafrecht kann ein Fahrverbot grundsätzlich zwischen einem und sechs Monaten angeordnet werden.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis verlieren Sie dagegen Ihre Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird eingezogen und eine neue Fahrerlaubnis darf grundsätzlich erst nach Ablauf einer gerichtlich festgelegten Sperrfrist erteilt werden.

Bei bestimmten Verkehrsstraftaten sieht das Gesetz die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen regelmäßig als gegeben an. Dazu gehören insbesondere bestimmte Fälle der Straßenverkehrsgefährdung, verbotener Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr und Fahrerflucht mit erheblichen Folgen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist automatisch richtig.

Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn

  • ein Fahrverbot droht,
  • Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind,
  • die Fahrereigenschaft unklar ist,
  • Zweifel an der Messung bestehen,
  • bereits Punkte in Flensburg vorhanden sind oder
  • durch weitere Punkte der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Wichtig: Ein Einspruch sollte nicht allein deshalb eingelegt werden, weil die Sanktion unangenehm ist. Entscheidend ist, ob sich rechtliche oder tatsächliche Ansatzpunkte für eine Verteidigung ergeben.

Geblitzt – Kann eine Messung fehlerhaft sein?

Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen erfolgen mit unterschiedlichen Messverfahren und Geräten.

Ob ein konkretes Messergebnis verwertbar ist, kann beispielsweise davon abhängen, ob das Messgerät ordnungsgemäß eingesetzt wurde, die vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten wurden und die Messung dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Auch bei standardisierten Messverfahren kann deshalb eine Prüfung des konkreten Vorgangs sinnvoll sein.

Wann lohnt sich ein Anwalt im Verkehrsrecht?

Bei einem geringfügigen Verwarnungsgeld ohne weitere Konsequenzen ist anwaltliche Unterstützung nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll.

Wir prüfen unter anderem:

  • Bußgeldbescheide,
  • Geschwindigkeitsmessungen,
  • Rotlichtverstöße,
  • Abstandsverstöße,
  • Handyverstöße,
  • Alkohol- und Drogenfahrten,
  • drohende Fahrverbote,
  • Fahrerlaubnisentziehungen,
  • Fahrerflucht und
  • weitere Verkehrsstraftaten.

Anders kann es aussehen, wenn Punkte, Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis drohen.

Besonders relevant ist eine Prüfung außerdem bei Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bußgeldbescheid oder Verkehrsstraftat erhalten? Wir prüfen Ihren Fall

Ein Bußgeldbescheid kann mehr bedeuten als nur eine Geldzahlung. Punkte, Fahrverbote und insbesondere der Verlust der Fahrerlaubnis können erhebliche Auswirkungen auf Beruf und Alltag haben.

Bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr können zusätzlich Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid, eine Anhörung oder einen strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr erhalten?

Wir prüfen den Vorwurf, mögliche Messfehler sowie drohende Punkte, Fahrverbote und weitere Konsequenzen.

Das Wichtigste in Kürze: Bußgeldkatalog 2026

  • Die Höhe des Bußgeldes hängt vom konkreten Verkehrsverstoß ab.
  • Bei schwereren Verstößen können zusätzlich Punkte und Fahrverbote drohen.

  • Ab 0,5 Promille beziehungsweise 3,5 ng/ml THC gelten besondere gesetzliche Grenzwerte.

  • Alkohol oder Drogen am Steuer können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Straftat darstellen.

  • Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind keine normalen Bußgeldverstöße, sondern Straftaten.

  • Bei Verkehrsstraftaten kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.

  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

  • Besonders bei drohenden Punkten, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Sie möchten wissen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt oder Ihr Führerschein gefährdet ist? Die ANEA Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bei Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten.

Kostenlose Ersteinschätzung Bußgeld

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