Bußgeldkatalog 2026: Bußgelder, Punkte & Fahrverbote

Geblitzt, bei Rot gefahren, das Handy am Steuer benutzt oder mit Alkohol beziehungsweise Cannabis kontrolliert worden?

Dann stellt sich meist zuerst die Frage: Was droht mir jetzt – Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot?

Unser Bußgeldkatalog gibt Ihnen einen schnellen Überblick über häufige Verkehrsverstöße und die möglichen Folgen.

Wichtig: Die Tabellen zeigen grundsätzlich die vorgesehenen Regelsätze. Je nach Einzelfall können sich Abweichungen ergeben. Bei bestimmten Verkehrsverstößen handelt es sich außerdem nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

bußgeldkatalog innerorts

bußgeldkatalog außerorts

Km/h zu schnell

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h 30 € keine Nein
11 – 15 km/h 50 € keine Nein
16 – 20 km/h 70 € keine Nein
21 – 25 km/h 115 € 1 Nein
26 – 30 km/h 180 € 1 1 Monat*
31 – 40 km/h 260 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 400 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 560 € 2 2 Monate
61 – 70 km/h 700 € 2 3 Monate
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate

 

km/h zu schnell

bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h 20 € keine Nein
11 – 15 km/h 40 € keine Nein
16 – 20 km/h 60 € keine Nein
21 – 25 km/h 100 € 1 Nein
26 – 30 km/h 150 € 1 1 Monat*
31 – 40 km/h 200 € 1 1 Monat*
41 – 50 km/h 320 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 480 € 2 1 Monat
61 – 70 km/h 600 € 2 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate

 

* Fahrverbot nur dann, wenn zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren wurde.

Achtung bei Probezeit!
Die genannten Angaben gelten für Fahrer, die ihre Probezeit bereits erfolgreich abgeschlossen haben.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit und überschreiten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, gilt dies als sogenannter A-Verstoß. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit in der Regel um weitere zwei Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet.

Löschung rechtswidriger Bewertungen: Prüfung von Bewertungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit

Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer die aus Art. 5 Abs. 1 GG folgende Meinungsfreiheit zu. Es ist daher zu berücksichtigen, dass nicht jede unliebsame Bewertung und jeder unangenehme Kommentar gelöscht werden kann. Das würde einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerte Meinungsfreiheit bedeuten.

Das Arbeitsverhältnis begründet Rücksichtnahme-pflichten!

Das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Verhältnis begründet jedoch besondere Rücksichtnahmepflichten. Auch ehemalige Mitarbeiter trifft eine nachvertragliche Rücksichtnahmepflicht.

Das kann im Einzelfall bedeuten, dass Arbeitnehmer unliebsame Kritik zunächst im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eröffnen müssen.

Abwägung: Noch verfassungsrechtlich geschützte Meinung oder Schmähkritik?

Tatsachen können im Gegensatz zu Werturteilen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Sie sind dem Beweis zugänglich. Werturteile sind dagegen geprägt durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens.

Die Grenze der Meinungsbildung und des Dafürhaltens ist überschritten, wenn Bewertungen beleidigend sind und es sich nicht um Tatsachen, sondern vielmehr um unwahre Tatsachenbehauptung und somit um Schmähkritik handelt.

Konsequenz:
Wenn Bewertungen keine konkreten Informationen oder Belege enthalten, sind sie zu deaktivieren. Kununu ermöglicht dem Bewerter meistens, seine Bewertung durch Nachweise zu untermauern. Etwaige Unterlagen, welche die Angaben belegen, kann und wird die Bewerterin bzw. der Bewerter jedoch meist nicht vorlegen können. Denn es handelt sich ausschließlich um Schmähkritik.

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