STRAFVERTEIDIGER & RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT

Sie haben eine Vorladung von der Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten? Bewahren Sie Ruhe und äußern Sie sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Gerade zu Beginn eines Strafverfahrens können unüberlegte Angaben die spätere Verteidigung erschweren.

Als Rechtsanwälte im Strafrecht übernehmen wir Ihre Strafverteidigung, beantragen Akteneinsicht und prüfen, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Wir vertreten Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

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Checkliste: Vorladung oder Strafbefehl erhalten – was jetzt?

 

Wenn Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben, ist schnelles Handeln wichtig. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch können zu empfindlichen Strafen und Auflagen führen. Nachfolgend die wichtigsten Schritte:

  • Keine Aussage zum Tatvorwurf machen
    Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache – auch dann nicht, wenn Sie glauben, den Vorwurf schnell aufklären zu können. Eine Stellungnahme sollte erst erfolgen, wenn bekannt ist, was sich tatsächlich in der Ermittlungsakte befindet.

  • Schreiben und Umschlag aufbewahren
    Bewahren Sie die Vorladung, den Strafbefehl oder andere Schreiben sowie insbesondere Zustellungsunterlagen auf. Das Zustellungsdatum kann für laufende Fristen entscheidend sein.

  • Fristen prüfen
    Bei einem Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung. Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Das ergibt sich unmittelbar aus § 410 StPO.

  • Nicht vorschnell zahlen
    Ein Strafbefehl ist nicht einfach eine Rechnung oder ein Bußgeldbescheid. Vor einer vorschnellen Reaktion sollte geprüft werden, welche Folgen der Strafbefehl hat und ob ein Einspruch sinnvoll ist.

  • Akteneinsicht nehmen lassen
    Eine sinnvolle Verteidigungsstrategie lässt sich regelmäßig erst entwickeln, wenn bekannt ist, welche Aussagen, Beweismittel und sonstigen Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden vorliegen.

  • Strafverteidiger möglichst früh kontaktieren
    Je früher die Verteidigung einbezogen wird, desto früher können Akteneinsicht beantragt, Fristen gesichert und die weiteren Schritte abgestimmt werden. Daher sollten Sie bei Erhalt eines Strafbefehls oder einer Vorladung unverzüglich einen Anwalt kontaktieren.

Wichtig bei einem Strafbefehl: Lassen Sie insbesondere die Zwei-Wochen-Frist nicht verstreichen. Ein Einspruch kann grundsätzlich auch wieder zurückgenommen werden; zugleich ist zu beachten, dass das Gericht nach einem Einspruch bei seiner Entscheidung grundsätzlich nicht an den Ausspruch des Strafbefehls gebunden ist.

Vorladung Als Beschuldigter erhalten – was tun?

Bei einer Vorladung kommt es zunächst darauf an, wer Sie geladen hat:

Vorladung durch die Polizei
Als Beschuldigter müssen Sie einer einfachen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen. Sie müssen dort auch keine Aussage zum Tatvorwurf machen. § 163a StPO sieht eine Erscheinenspflicht des Beschuldigten ausdrücklich für die Ladung durch die Staatsanwaltschaft vor.

Vorladung durch die Staatsanwaltschaft
Eine Ladung der Staatsanwaltschaft muss als Beschuldigter befolgt werden – demnach müssen Sie dort erscheinen. Sie sind jedoch auch dort nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.

Was passiert, wenn ich nicht erscheine?
Bleiben Sie einer staatsanwaltschaftlichen Ladung unentschuldigt fern, kann Ihre Vorführung angeordnet werden. Das bedeutet, dass Sie zum Vernehmungstermin zwangsweise vorgeführt werden können. Auf diese Möglichkeit kann bereits in der Ladung hingewiesen werden.

Kann ich den Termin verschieben?
Sind Sie am vorgesehenen Termin verhindert, sollten Sie die Staatsanwaltschaft so früh wie möglich kontaktieren und um einen neuen Termin bitten. Den Verhinderungsgrund sollten Sie nachvollziehbar mitteilen und gegebenenfalls nachweisen. Gehen Sie nicht einfach davon aus, dass der Termin aufgehoben ist: Erst wenn die Staatsanwaltschaft der Verlegung zustimmt, sollten Sie dem ursprünglichen Termin fernbleiben.

Woran erkenne ich den Unterschied?
Entscheidend ist nicht nur, ob der Brief von der Polizei kommt. Prüfen Sie genau, wer die Ladung veranlasst hat und was im Schreiben zur Erscheinenspflicht steht. Im Zweifel sollte die Vorladung anwaltlich geprüft werden.

Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Eine Verpflichtung, sich schriftlich zum Tatvorwurf zu äußern, besteht nicht. Die zur Identitätsfeststellung erforderlichen Personalien müssen allerdings korrekt angegeben werden; daraus folgt aber nicht automatisch, dass jeder zugesandte Fragebogen vollständig ausgefüllt und innerhalb einer darin genannten Frist zurückgesandt werden muss.

Strafbefehl erhalten – was tun?

Ein Strafbefehl ist eine strafrechtliche Entscheidung ohne vorherige Hauptverhandlung. Darin können beispielsweise eine Geldstrafe oder weitere Rechtsfolgen festgesetzt werden. Gegen einen Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Deshalb sollten Sie einen Strafbefehl nicht einfach bezahlen oder unbeachtet lassen. Lassen Sie möglichst früh prüfen, welche Folgen der Strafbefehl für Sie hat und ob ein Einspruch sinnvoll ist. Dabei können neben der eigentlichen Strafe auch mögliche Auswirkungen etwa auf das Führungszeugnis oder die Fahrerlaubnis relevant sein.

Anklage erhalten – wie geht es weiter?

Mit einer Anklage wirft Ihnen die Staatsanwaltschaft eine Straftat vor und beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie verurteilt werden.

Spätestens jetzt sollte geprüft werden, welche Vorwürfe erhoben werden, welche Beweismittel vorliegen und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht nehmen, die Anklage rechtlich bewerten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Warum ist Akteneinsicht im Strafverfahren so wichtig?

Eine sinnvolle Verteidigung setzt voraus, dass bekannt ist, welche Beweise und Erkenntnisse den Ermittlungsbehörden tatsächlich vorliegen. Die Ermittlungsakte kann beispielsweise Zeugenaussagen, Gutachten, Fotos, Vernehmungsprotokolle oder andere Beweismittel enthalten.

Erst nach Kenntnis des Akteninhalts lässt sich fundiert entscheiden, ob weiterhin geschwiegen oder eine Stellungnahme abgegeben werden sollte und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

Unsere Leistungen im Strafrecht

Wir beraten und verteidigen Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens – vom ersten Ermittlungsverfahren über Strafbefehl und Anklage bis zur Hauptverhandlung. Dabei vertreten wir sowohl Beschuldigte als auch Angeklagte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere:

  • Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Betrug und Untreue
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
  • Sachbeschädigung
  • Urkundenfälschung
  • Betäubungsmittel- und Drogendelikte
  • Verkehrsstrafsachen
  • Bedrohung und Nötigung
  • weitere allgemeine Strafsachen

Sollten Sie einen Strafverteidiger benötigen und finden Ihr Delikt oben nicht wieder – sprechen Sie uns gerne an.

So läuft eine Strafverteidigung bei uns ab

Effektive Strafverteidigung für Ihren Erfolg

Eine durchdachte Verteidigungsstrategie erfordert umfassende Vorbereitung und Erfahrung. Unser Team besteht aus spezialisierten Anwälten, die genau wissen, wie man in Strafverfahren vorgeht, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir garantieren Ihnen:

  • Schnelle Terminvergabe:
    Innerhalb von 48 Stunden können Sie einen Termin mit uns vereinbaren, um Ihr Anliegen zu besprechen.

  • Transparente Arbeitsweise:
    Sie wissen zu jeder Zeit, was auf Sie zukommt und welche Schritte wir unternehmen, um Ihre Verteidigung zu sichern.

  • Erfolgreiche Verteidigung:
    Unsere Erfahrung und Expertise im Strafrecht ermöglichen es uns, in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe zu erreichen.

  • Flexible Kommunikation:
    Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, den Fall online abzuwickeln, um Zeit und Aufwand zu sparen.

Warum Sie einen Anwalt für Strafrecht benötigen

Das Strafrecht umfasst viele komplexe und spezifische Bereiche. Schon kleine Fehler im Verfahren oder in der Kommunikation mit den Behörden können fatale Konsequenzen haben. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht stellt sicher, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen und Ihre Verteidigung optimal auf die Vorwürfe abgestimmt ist.
Ob Sie eine Anklage wegen Betrugs, eine Vorladung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder einen Strafbefehl wegen eines Verkehrsdelikts erhalten haben – wir sind für Sie da. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite, von der ersten Beratung bis hin zur Vertretung vor Gericht. Wir lassen Sie nicht allein und kämpfen für Ihre Rechte.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Beratung.

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