Kündigung des Mieters

Kündigung des Mieters: Ihre Ansprüche, wenn Mieter den Auszug verweigern

Als Vermieter von Wohnraum vertrauen Sie darauf, dass Ihre Mieter die vereinbarte Miete pünktlich zahlen.

Was passiert jedoch, wenn die Zahlungen ausbleiben, Sie das Mietverhältnis deswegen kündigen und der Mieter dennoch nicht auszieht?
Welche Zahlungsansprüche stehen Ihnen dann zu?

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und liefert mit dem § 546a BGB eine interessensgerechte Lösung.
Ein Anspruch auf Zahlung der Miete besteht nicht, da das Mietverhältnis gekündigt ist. 
Daher sollten Sie Zahlungsansprüche nicht auf ein fortbestehendes Mietverhältnis stützen. 
Denn: Durch ein solches Vorgehen könnten Sie den Anspruch auf Entschädigung nach § 546a BGB verlieren.

Das Gesetz besagt, dass der Vermieter als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete verlangen kann. Die Norm zielt darauf ab, auf den früheren Mieter Druck auszuüben, damit dieser die Mietsache schnellstmöglich zurückgibt.

Wichtig ist, dass Sie sich rechtliche Unterstützung einholen, sobald Sie wissen, dass der Mieter nicht ausziehen möchte. Denn für die Einforderung Ihrer Ansprüche müssen bestimmte inhaltliche Kriterien berücksichtigt werden.

ANEA Rechtsanwaltskanzlei | Aymen Nofal

Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal

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