STRAFRECHT

STRAFRECHT2024-03-05T15:35:53+01:00

Sie haben eine Vorladung erhalten, gegen Sie wurde ein Strafbefehl erlassen oder Sie haben eine Anklage erhalten?

Verstöße gegen das Strafgesetzbuches können unerwünschte Strafen und Auflagen nach sich ziehen.

Wichtig: Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.

Ihr Anwalt für Strafrecht

 

.. stellen sich Fragen wie:

Sie sollten immer erst mit Hilfe eines Anwalts Akteneinsicht nehmen und sich umfassend beraten lassen, bevor Sie eine Stellungnahme gegenüber den Behörden auch nur in Erwägung ziehen. Erst wenn Sie wissen, was Ihnen genau vorgeworfen wird, können Sie auch sachgerecht darauf reagieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine starke Verteidigung gerade im Anfangsstadium entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist. 
Warten Sie nicht bis es zu einer Anklage kommt, um ihre rechtlichen Interessen vertreten zu lassen!

Bereiche unserer Kanzlei im Strafrecht

  • Widerstand gegen die
  • Staatsgewalt
  • Straftaten gegen die öffentliche
  • Ordnung
  • Geld- und
  • Wertzeichenfälschung
  • Falsche uneidliche Aussage,
  • Meineid und falsche
  • Verdächtigung
  • Gewaltdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Urkundenfälschung
  • Brandstiftungsdelikte
  • Verstöße gegen das
  • Waffengesetz
  • Betrug
  • Betäubungsmittel
  • Diebstahl
  • Medizinstrafrecht
  • Arbeitsrechtstrafrecht

Wir stehen an Ihrer Seite

  • Termine innerhalb 48 h möglich
  • Gute Erfolgsquote
  • Transparente Arbeitsweise
  • Online-Abwicklung möglich

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf:

02137 – 7962575

office@anea-ra.de

Bei Notfällen, können Sie uns  über die Notfallnummer 0176 62227983 auch außerhalb der Öffnungszeiten und via SMS erreichen.

Bitte schreiben Sie hierfür in der Nachricht „Betreff Strafrecht Notfall“ sowie Ihren Namen und Ihre Rufnummer. Wir melden uns spätestens innerhalb von 8 Stunden zurück.

Hier finden sie unsere weiteren Rechtsgebiete:

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