Kununu-Bewertungen erfolgreich löschen lassen

Als Unternehmen schlechte Bewertung erhalten – Was tun?

Die im Internet herrschende Anonymität eröffnet die Möglichkeit für Arbeitnehmer und Ex-Mitarbeiter, unwahre, diffamierende, den Bereich der Meinungsfreiheit verlassende Schmähkritik, in Bezug auf den Arbeitgeber im Internet, namentlich auf der Bewertungsplattform kununu, zu veröffentlichen.

Solche unwahren Bewertungen und Kommentare wirken sich unmittelbar auf den Ruf Ihres Unternehmens als Arbeitgeber aus. Bekanntlich geht im Internet nichts „verloren“.

Wie können Sie Imageschäden als Arbeitgeber verhindern?

Wichtig: Machen Sie sich mit den Richtlinien von kununu vertraut! Oftmals stellen Bewertungsplattformen Richtlinien auf, an die sie sich selbst nicht halten. Das ist der Anknüpfungspunkt für Löschungsansprüche!

Ausweislich der kununu-Richtlinien sind zwar Meinungsäußerungen erwünscht. Wenn allerdings von Tatsachen berichtet wird, sind konkrete Informationen oder Nachweise zu fordern.

Löschung rechtswidriger Bewertungen: Prüfung von Bewertungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit

Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer die aus Art. 5 Abs. 1 GG folgende Meinungsfreiheit zu. Es ist daher zu berücksichtigen, dass nicht jede unliebsame Bewertung und jeder unangenehme Kommentar gelöscht werden kann. Das würde einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verankerte Meinungsfreiheit bedeuten.

Das Arbeitsverhältnis begründet Rücksichtnahme-pflichten!

Das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Verhältnis begründet jedoch besondere Rücksichtnahmepflichten. Auch ehemalige Mitarbeiter trifft eine nachvertragliche Rücksichtnahmepflicht.

Das kann im Einzelfall bedeuten, dass Arbeitnehmer unliebsame Kritik zunächst im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eröffnen müssen.

Abwägung: Noch verfassungsrechtlich geschützte Meinung oder Schmähkritik?

Tatsachen können im Gegensatz zu Werturteilen auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Sie sind dem Beweis zugänglich. Werturteile sind dagegen geprägt durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens.

Die Grenze der Meinungsbildung und des Dafürhaltens ist überschritten, wenn Bewertungen beleidigend sind und es sich nicht um Tatsachen, sondern vielmehr um unwahre Tatsachenbehauptung und somit um Schmähkritik handelt.

Konsequenz:
Wenn Bewertungen keine konkreten Informationen oder Belege enthalten, sind sie zu deaktivieren. Kununu ermöglicht dem Bewerter meistens, seine Bewertung durch Nachweise zu untermauern. Etwaige Unterlagen, welche die Angaben belegen, kann und wird die Bewerterin bzw. der Bewerter jedoch meist nicht vorlegen können. Denn es handelt sich ausschließlich um Schmähkritik.

ANEA Rechtsanwaltskanzlei | Aymen Nofal

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