Fahrerflucht oder korrektes Verhalten nach einem Unfall beim Parken
Telefonnummer hinterlassen: Ist es Fahrerflucht?
Ein Unfall kann schnell passieren – sei es durch eine kurze Unachtsamkeit, eine falsche Einschätzung oder schlicht durch Ablenkung. Wenn der Unfallgegner vor Ort ist, ist das Vorgehen meist klar. Doch was tun, wenn Sie ein geparktes Fahrzeug beschädigen und der Besitzer nicht in der Nähe ist? Reicht es, eine Telefonnummer nach dem Unfall zu hinterlassen, oder handelt es sich in diesem Fall um Fahrerflucht?
Reicht es, meine Kontaktdaten zu hinterlassen oder muss ich warten?
Nach einem Unfall mit einem geparkten Fahrzeug fragen sich viele Unfallverursacher, ob es ausreicht, einfach eine Telefonnummer zu hinterlassen und den Unfallort zu verlassen. Die Antwort lautet: Nein, das allein genügt nicht, um einer Strafbarkeit wegen Fahrerflucht zu entgehen.
Gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ist es strafbar, den Unfallort zu verlassen, bevor bestimmte Pflichten erfüllt sind. Das bedeutet, der Unfallverursacher muss am Unfallort warten und auf eine „feststellungsbereite Person“ – entweder den Geschädigten, die Polizei oder sogar einen Passanten – treffen, um seine Beteiligung anzugeben.
Fahrerflucht wird dann angenommen, wenn der Unfallverursacher sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Schritte zur Aufklärung des Schadens einzuleiten. Ein Zettel mit einer Telefonnummer reicht also in den meisten Fällen nicht aus, um die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen.
Wie lange müssen Sie nach einem Unfall warten?
Die Dauer der Wartezeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei kleineren Unfällen, beispielsweise einem Kratzer an einem geparkten Auto, wird in der Regel eine Wartezeit von etwa 30 Minuten als angemessen angesehen. Diese Wartezeit kann durch das Hinterlassen von Kontaktdaten wie Name und Telefonnummer verkürzt werden, jedoch müssen Sie immer darauf achten, dass Sie den Unfall vollständig melden.
Wenn nach Ablauf der Wartezeit niemand erscheint, dürfen Sie den Unfallort nicht einfach verlassen. Stattdessen sind Sie verpflichtet, die Polizei zu informieren. Dies sollten Sie sofort tun, nachdem Sie der Meinung sind, Ihrer Wartepflicht ausreichend nachgekommen zu sein. Die Anzeige des Unfalls bei der Polizei ist entscheidend, um eine spätere Strafverfolgung wegen Fahrerflucht zu vermeiden.
Fahrerflucht: Was sind die Konsequenzen?
Die Fahrerflucht, auch bekannt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ist eine Straftat. Wer sich ohne Angabe seiner Unfallbeteiligung entfernt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören:
- Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen (je nach Schwere des Unfalls)
- Punkte in Flensburg (Eintrag im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg KBA)
- Führerscheinentzug
Diese Strafen sollen sicherstellen, dass Unfallverursacher ihrer Verantwortung nachkommen und der Schaden ordentlich reguliert wird.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Um sich vor den strafrechtlichen Konsequenzen einer Fahrerflucht zu schützen, sollten Sie nach einem Unfall die folgenden Schritte befolgen:
Schritt 1
Unverzüglich anhalten:
Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne zuvor die oben beschriebenen Maßnahmen ergriffen zu haben.
Schritt 2
Auf den Geschädigten warten:
Bleiben Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort und warten Sie darauf, dass der Fahrzeughalter oder die Polizei erscheint.
Schritt 3
Kontaktdaten hinterlassen:
Hinterlassen Sie bei Abwesenheit des Geschädigten Ihren Namen und Ihre Telefonnummer gut sichtbar am beschädigten Fahrzeug.
Schritt 4
Polizei informieren:
Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle, wenn nach der Wartezeit niemand auftaucht.
Mit diesen Schritten erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und können sich gegen den Vorwurf der Fahrerflucht absichern.
Rechtliche Unterstützung bei Fahrerflucht
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie alle Vorschriften richtig eingehalten haben, oder werden Sie sogar beschuldigt, eine Fahrerflucht begangen zu haben, ist es ratsam, rechtlichen Beistand zu suchen.
Die Rechtsanwaltskanzlei ANEA
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