Rufnummer nach Unfall hinterlassen: Fahrerflucht?

Abgelenkt, zu spät gesehen oder die Orientierung verloren? Dies kann ganz schnell mit einem Unfall enden. Bei einem anwesenden Unfallgegner ist der Prozess bekannt. Doch wie soll man sich verhalten, wenn das bei einem geparkten Kraftfahrzeug passiert?

Reicht es aus Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen?


Oder müssen Sie abwarten, bis der Fahrer auftaucht?
Gemäß dem Strafgesetzbuch (§ 142 StGB) wird das das Verlassen des Unfallorts vor der Erfüllung bestimmter Pflichten bestraft. Der Unfallverursacher muss auf feststellungsbereite und -geeignete Person (Geschädigter, Polizei, Passanten) warten, um anzugeben, dass er am Unfall beteiligt ist.

Die Wartezeit bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei kleinen Schäden dürfte eine Wartezeit von 30 Minuten ausreichen, welche Sie durch das Hinterlassen eines Namens und einer Telefonnummer verkürzen können.

Zusätzlich müssen Sie, um einer Strafbarkeit zu entgehen, eine nahe gelegene Polizeidienststelle vom Unfall unterrichten. Das sollten Sie sofort tun, wenn Sie meinen, dass Sie Ihrer Wartepflicht nachgekommen sind.

Rechtsanwalt Aymen Nofal

Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal

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