Krank im neuen Job: Das müssen Sie wissen
Was tun, wenn Sie krank am ersten Arbeitstag sind?
Sie sind neu im Job und werden in den ersten Tagen oder Wochen während der Probezeit direkt krank – vielleicht sogar am ersten Arbeitstag. Das ist eine unangenehme Situation, aber kein Grund zur Panik. Ein unvorhergesehenes gesundheitliches Problem bedeutet nicht, dass Ihr neuer Arbeitgeber einen schlechten Eindruck von Ihnen gewinnt. Entscheidend ist, dass Sie richtig reagieren und Ihre Pflichten als Arbeitnehmer kennen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten, was in den ersten Wochen des Arbeitsverhältnisses gilt und welche arbeitsrechtlichen Regelungen bei Krankheit im neuen Job greifen.
Krankheit in den ersten 4 Wochen: Wer zahlt?
Laut Gesetz gibt es eine Wartezeit von vier Wochen, bevor der neue Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn weiterzahlen muss. Dies ist in § 3 Abs. 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt. Das bedeutet, dass nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse das Krankengeld zahlt, wenn Sie in den ersten vier Wochen des neuen Jobs krank werden. Auch bei einem Arbeitsunfall während dieser Zeit gilt diese Regelung.
Nach Ablauf der Wartezeit von vier Wochen übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, wie im § 3 Abs. 1 EFZG festgelegt. Das bedeutet, dass Sie vom ersten Tag der fünften Woche an eine Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen erhalten, auch wenn Sie keinen einzigen Tag in den ersten vier Wochen gearbeitet haben. Sollten Sie zuvor eine Ausbildung beim selben Arbeitgeber absolviert haben, entfällt die Wartezeit.
Einige Tarifverträge oder Arbeitsverträge können jedoch bessere Regelungen vorsehen, die über die gesetzliche Wartezeit hinausgehen. In diesem Fall gelten diese. Es lohnt sich daher, einen Blick in den Arbeitsvertrag oder geltende Tarifverträge zu werfen.
Richtiges Verhalten bei Krankheit: Ihre Pflichten als Arbeitnehmer
Wenn Sie krank sind, ist es wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer korrekt handeln. Unabhängig davon, ob Sie gerade erst begonnen haben oder schon länger im Unternehmen sind, gelten folgende Grundregeln:
1. Anzeigepflicht:
Melden Sie Ihre Krankheit sofort
Sobald Sie merken, dass Sie krank sind und nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Dies zeigt Verantwortungsbewusstsein und ermöglicht es dem Unternehmen, entsprechend zu planen. Die Anzeigepflicht ist gesetzlich in § 5 EFZG verankert und gilt für alle Arbeitnehmer, auch wenn Sie in den ersten vier Wochen noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.
2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
2. Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung (AU)
Bei einer Krankheit müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, sowohl bei Ihrem Arbeitgeber als auch bei Ihrer Krankenkasse. Die AU dient als Nachweis für die Krankheitsdauer und muss im Zweifel auch rechtzeitig vorgelegt werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Zusammenfassung: Krank im neuen Job – das Wichtigste auf einen Blick
Wer im neuen Job krank wird, möglicherweise sogar am ersten Arbeitstag, sollte ruhig bleiben und die notwendigen Schritte einleiten. Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und halten Sie sich an die Vorgaben zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Denken Sie daran, dass in den ersten vier Wochen der Krankheitsfall über die Krankenkasse abgewickelt wird und nicht durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Zeit tritt der gesetzliche Schutz der Lohnfortzahlung in Kraft.
Sollten Sie unsicher sein oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne zur Seite.
Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal
Hier bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei ANEA gehen wir jeden rechtlichen Schritt mit Ihnen. Sie benötigen rechtlichen Beistand in Sachen Arbeitsrecht? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns gerne.