Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wann muss der Krankenschein vorgelegt werden?

Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung: Wann muss der Krankenschein vorgelegt werden?

Krank zur Arbeit gehen, obwohl man sich nicht gut fühlt, ist nicht ratsam. Doch wann muss man zwingend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen? Welche Konsequenzen drohen, wenn man ohne Krankenschein krankgeschrieben ist? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben und worauf es beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ankommt.

Muss ich immer einen Krankenschein einreichen?

Der rechtliche Hintergrund: Wer sich krank fühlt, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Doch reicht diese Information aus, oder ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwingend erforderlich?
Laut § 5 Abs. 1 EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz) sind Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht greift ab dem ersten Krankheitstag.

Sobald die Krankheit jedoch länger als drei Kalendertage andauert, sind Arbeitnehmer verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Dies bedeutet, dass der Krankenschein dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen muss.

Achtung: Diese Nachweispflicht wird zum 1. Juli 2022 für Arbeitnehmer entfallen (gesetzlich Versicherte).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag: Es gibt Ausnahmen

Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung ab dem ersten Tag: Es gibt Ausnahmen

Auch wenn das Gesetz erst ab dem vierten Tag eine AU-Bescheinigung vorsieht, gibt es Ausnahmen. Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen, dass Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Anforderung muss nicht begründet werden, solange sie nicht willkürlich ist oder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber das Recht hat, Sie ab dem ersten Tag zur Vorlage eines Krankenscheins aufzufordern, insbesondere wenn es in der Vergangenheit zu unregelmäßigen Krankmeldungen kam oder Verdacht auf Missbrauch besteht. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie den Gang zum Arzt ab dem ersten Tag auf sich nehmen.

Es ist daher ratsam, den Arbeitsvertrag oder betriebliche Regelungen zu überprüfen, um Klarheit über die Pflichten zu erlangen.

Was passiert, wenn keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird?

Was passiert, wenn keine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung vorgelegt wird?

Wer ohne gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank ist, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei Nichterfüllung der Nachweispflicht Sanktionen zu ergreifen. Dazu zählen:

  • Abmahnung:
    Bei wiederholtem Fehlen eines Krankenscheins kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.

  • Lohnkürzung:
    Ohne Nachweis der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

  • Kündigung:
    Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Nachweispflicht kann dies sogar eine Kündigung rechtfertigen.
    Es ist daher wichtig, den Krankenschein rechtzeitig beim Arbeitgeber einzureichen, um solche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Krankmeldung: Was gibt es zu beachten?

Neben der Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es weitere Punkte, die bei einer Krankmeldung beachtet werden sollten:

  • 1. Unverzügliche Mitteilung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort, wenn Sie krank sind. Am besten tun Sie dies telefonisch oder per Email.
  • 2. Fristgerechte Vorlage:
    Stellen Sie sicher, dass der Krankenschein spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber eingeht – es sei denn, der Arbeitgeber verlangt ihn schon früher.

  • 3. Rückmeldung:
    Sollten Sie länger als ursprünglich erwartet krank sein, informieren Sie den Arbeitgeber umgehend und reichen Sie eine neue Bescheinigung ein.

Rechtsanwalt Aymen Nofal

Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal

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