Kündigung wegen Krankheit – Was Sie wissen müssen
Ein plötzlicher Infekt oder eine andere Erkrankung während des Urlaubs? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch die Erholung erheblich beeinträchtigen. Doch was bedeutet das für Ihren Urlaubsanspruch? Können Sie die verlorenen Urlaubstage nachholen? Welche Pflichten haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber, und was gilt, wenn Sie im Ausland erkranken? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und was Sie unbedingt beachten sollten.
Verliere ich meinen Urlaubsanspruch, wenn ich krank werde?
Nein! Ihr Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Laut § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) werden Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet. Das bedeutet: Sie können die betroffenen Urlaubstage nachholen, sobald Sie wieder gesund sind. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Unser Tipp: Reichen Sie Ihre Krankmeldung so schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber ein, damit Sie Ihre Urlaubstage nicht verlieren.
Muss ich mich auch im Urlaub krankmelden?
Ja! Auch während des Urlaubs sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit zu informieren. Am besten rufen Sie direkt an oder senden eine E-Mail.
Das müssen Sie mitteilen:
- Das müssen Sie mitteilen:
- Dass Sie arbeitsunfähig sind (idealerweise mit Attest)
- Wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauert
Ihren aktuellen Aufenthaltsort
Besonders wichtig ist dies, wenn Sie sich im Ausland befinden, da hier zusätzliche Vorschriften gelten.
Erkrankung im Ausland – Was ist zu tun?
Wenn Sie während einer Reise ins Ausland erkranken, gilt laut § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) eine besondere Meldepflicht. Das bedeutet: Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren.
Zusätzlich sollten Sie beachten:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen:
Diese muss klar belegen, dass Sie arbeitsunfähig sind.
Kopie an die Krankenkasse senden:
Falls Zweifel an der Erkrankung bestehen, kann eine Überprüfung durch den medizinischen Dienst erfolgen.
Attest auf Deutsch oder Englisch ausstellen lassen:
Falls das nicht möglich ist, können Sie um eine formlose Bescheinigung bitten.
Achtung:
Falls die Bescheinigung nicht alle relevanten Angaben enthält, kann Ihr Arbeitgeber sie laut Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 499/96) ablehnen.
Darf mein Arbeitgeber meine Krankmeldung überprüfen?
Grundsätzlich nicht, es sei denn, es bestehen berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall kann die Krankenkasse gemäß § 275 SGB V eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlassen.
Gut zu wissen: Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben in manchen Fällen ein erweitertes Prüfungsrecht, wenn tarifvertragliche Regelungen dies vorsehen.
Welche Auswirkungen hat eine Krankheit im Urlaub auf meine Lohnfortzahlung?
Wenn Sie krank sind, haben Sie weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber – bis zu sechs Wochen lang, sofern die Krankheit nicht selbst verschuldet wurde. Dies gilt sowohl für Inlands- als auch Auslandsaufenthalte.
Falls Sie länger als sechs Wochen krank sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
Wie bekomme ich meine Urlaubstage zurück?
Sobald Sie wieder gesund sind, können Sie die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage bei Ihrem Arbeitgeber neu beantragen. Der genaue Ablauf hängt vom Arbeitsvertrag oder betrieblichen Regelungen ab.
Unser Tipp: Stellen Sie den Antrag zeitnah, um Komplikationen zu vermeiden.
Rechtsschutz: Was tun, wenn es Probleme gibt?
Sollte Ihr Arbeitgeber sich weigern, die Krankheit anzuerkennen oder Ihnen die Urlaubstage nicht gutschreiben, kann eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht sinnvoll sein. Eine Berufsrechtsschutzversicherung kann Sie hierbei unterstützen und Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung abdecken.
Das Wichtigste in Kürze: Ihre Rechte bei Krankheit im Urlaub
Ein Krankheitsfall im Urlaub ist ärgerlich – aber kein Grund, auf Ihre Urlaubstage zu verzichten. Wichtig ist, dass Sie sich sofort krankmelden, ein ärztliches Attest einholen und Ihren Arbeitgeber informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie den verlorenen Urlaub nachholen können. Zusammengefasst heisst das:

Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal
Hier bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei ANEA gehen wir jeden rechtlichen Schritt mit Ihnen. Sie benötigen rechtlichen Beistand in Sachen Arbeitsrecht? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns gerne.