Kündigung wegen Krankheit – Was Sie wissen müssen
Eine Kündigung während einer Krankheit? Viele Arbeitnehmer glauben, das sei nicht möglich. Tatsächlich können Sie jedoch sowohl während einer Krankheit als auch wegen einer Krankheit gekündigt werden. Doch nicht jede Krankheit rechtfertigt eine Kündigung – es gibt klare gesetzliche Vorgaben. Hier erfahren Sie, wann eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist, welche Rechte Sie haben und was Sie dagegen tun können.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit erlaubt?
Damit eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich wirksam ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Richtiges Verhalten bei Krankheit: Ihre Pflichten als Arbeitnehmer
Wenn Sie krank sind, ist es wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer korrekt handeln. Unabhängig davon, ob Sie gerade erst begonnen haben oder schon länger im Unternehmen sind, gelten folgende Grundregeln:
1. Negative Gesundheitsprognose
Es muss davon ausgegangen werden, dass Sie auch in Zukunft weiterhin oft oder langfristig krank sein werden.
2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
Ihre Fehlzeiten müssen zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf oder finanziellen Belastungen für den Arbeitgeber führen.
3. Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine zumutbare Alternative zur Kündigung gibt, z. B. eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung.
Gut zu wissen: Eine gelegentliche Erkältung oder ein einmaliger längerer Krankheitsausfall reicht nicht für eine Kündigung aus. Sie wird meist bei langfristigen oder häufig wiederkehrenden Erkrankungen ausgesprochen.
Kann Ihnen während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt nicht davor, dass Sie während einer bestehenden Krankheit eine Kündigung erhalten. Ihr Arbeitgeber muss sich dabei aber an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten.
Wichtig: Eine Kündigung während der Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtens ist. Lassen Sie die Kündigung unbedingt von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, falls Zweifel bestehen. Wir beraten Sie gerne.
Das BEM soll klären:
- Ob und wie Ihre Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann.
- Welche Maßnahmen zur Vorbeugung erneuter Krankheitsausfälle getroffen werden können.
- Ob eine alternative Beschäftigung innerhalb des Unternehmens möglich ist.
Achtung: Falls der Arbeitgeber kein BEM anbietet, kann eine Kündigung vor Gericht als unverhältnismäßig eingestuft werden! Für Sie als Arbeitnehmer gilt: Sie sind nicht verpflichtet, an einem BEM teilzunehmen – es ist Ihr gutes Recht, das Angebot abzulehnen.
Kündigung wegen Krankheit – Was tun?
Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden!
So schützen Sie sich:
- Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Oft bestehen gute Chancen, sich erfolgreich dagegen zu wehren.
- Kontaktieren Sie rechtzeitig einen Anwalt. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen!
- Sichern Sie relevante Dokumente wie Krankheitsverläufe, Arztbescheinigungen und Kommunikationsverläufe mit dem Arbeitgeber.
- Prüfen Sie, ob eine BEM-Angebot vorliegt. Falls kein Eingliederungsmanagement angeboten wurde, kann dies vor Gericht ein starkes Argument sein.

Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal
Hier bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei ANEA gehen wir jeden rechtlichen Schritt mit Ihnen. Sie benötigen rechtlichen Beistand in Sachen Arbeitsrecht? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns gerne.