Muss ich immer einen Krankenschein einreichen?
Drohen Konsequenzen, wenn ich ohne AU krank bin? Bekomme ich eine Abmahnung wegen einer fehlender AU? Das sollten Sie wissen!
Wer kennt das nicht: Sie fühlen sich nicht gut und informieren Ihren Arbeitgeber, dass Sie krank sind. Doch kann man sich den Gang zum Arzt auch sparen – ohne Konsequenzen zu befürchten?
Kurz zum rechtlichen Hintergrund:
Nach § 5 Abs. 1 EFZG sind Sie verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Es besteht somit eine Mitteilungspflicht.
Sofern Sie länger als drei Kalendertage erkrankt sind, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Achtung: Diese Nachweispflicht wird zum 1. Juli 2022 für Arbeitnehmer entfallen (gesetzlich Versicherte).
Für jede Regel gibt es (meistens) eine Ausnahme
Ihr Arbeitgeber kann trotz der gesetzlichen Regelung verlangen, dass Sie bereits ab dem 1. Tag der Erkrankung eine AU vorlegen müssen. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie den Gang zum Arzt ab dem ersten Tag auf sich nehmen. Dabei ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet sein Verlangen zu begründen. Die Aufforderung darf jedoch nicht willkürlich sein oder gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal
Hier bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei ANEA gehen wir jeden rechtlichen Schritt mit Ihnen. Sie benötigen rechtlichen Beistand in Sachen Arbeitsrecht, zögern Sie nicht kontaktieren Sie uns gerne.