Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn kürzen?
Grundsätzlich nein. Eine einseitige Lohnkürzung durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen bestehen nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen oder mit Zustimmung. Hierbei kann bereits eine konkludente Zustimmung ausreichend sein.
Was ist eine Lohn- oder Gehaltskürzung?
Eine Gehaltskürzung bedeutet die Reduzierung der vertraglich vereinbarten Vergütung eines Arbeitnehmers. Dabei handelt es sich um einen Eingriff in das Arbeitsverhältnis, der normalerweise nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen darf.
Wann darf der Lohn gekürzt werden – und wann nicht?
Je nach Ausgangssituation fällt die Antwort auf diese Frage unterschiedlich aus. Wir haben die häufigsten Fragen / Fälle zusammengefasst:
1. Darf mein Lohn gekürzt werden, wenn ich krank bin?
Nein. Während der ersten 6 Wochen Krankheit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), sofern das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.
2. Darf mein Lohn gekürzt werden, wenn ich Minusstunden habe?
Ja, unter Umständen. Wer schuldhaft Minusstunden aufbaut, z. B. weil er seine Arbeitszeit falsch einteilt, muss mit einer Lohnkürzung rechnen. Diese können später durch Überstunden ausgeglichen werden.
3. Darf mein Lohn gekürzt werden, wenn ich versetzt werde?
Ob eine Versetzung rechtlich zulässig ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, dem Arbeitnehmer andere zumutbare und gleichwertige Aufgaben zuzuweisen, kann hier entscheidend sein. Wichtig ist, dass die neue Tätigkeit dem Qualifikationsprofil entspricht und keine unzumutbare Änderung darstellt.
4. Darf mein Lohn gekürzt werden bei selbst verschuldetem Schaden?
Ja, teilweise. Verursacht ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden, kann der Arbeitgeber einen Teil des Schadens vom Lohn abziehen – aber nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze.
5. Darf mein Lohn gekürzt werden bei Kurzarbeit?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Kurzarbeit erfordert eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat. Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
6. Darf mein Lohn gekürzt werden bei zu viel gezahltem Lohn?
Ja, unter Umständen. Hat der Arbeitgeber versehentlich zu viel gezahlt, darf er dies zurückfordern – wenn der Fehler offensichtlich war oder der Arbeitnehmer ihn hätte bemerken müssen.
7. Darf mein Lohn gekürzt werden bei schlechter Arbeitsleistung?
Arbeitnehmer schulden keinen Erfolg, sondern lediglich ihre Arbeitskraft – eine bloß schlechte Leistung rechtfertigt daher grundsätzlich keine Lohnkürzung. Erst wenn über längere Zeit eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegt, können arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder – unter engen Voraussetzungen – auch eine Gehaltskürzung in Betracht kommen. Arbeitgeber sollten solche Schritte sorgfältig vorbereiten und rechtlich absichern.
8. Darf mein Lohn gekürzt werden bei persönlicher Abwesenheit (z. B. Beerdigung)?
Nein, wenn § 616 BGB greift. Bei kurzzeitiger Abwesenheit aus wichtigem Grund (z. B. Beerdigung, Geburt) kann Lohnfortzahlung bestehen, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.
9. Darf mein Lohn gekürzt werden bei freiwilliger Vertragsänderung?
Ja. Wenn Arbeitnehmer freiwillig einer Gehaltsminderung zustimmen, ist eine entsprechende Vertragsänderung gültig. Diese muss schriftlich erfolgen.
10. Darf mein Lohn gekürzt werden bei einer Änderungskündigung?
Ja, aber nur als letztes Mittel. Der Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen – das bedeutet: Kündigung des alten Vertrags mit Angebot eines neuen Vertrags mit reduziertem Gehalt. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie für jede Kündigung (z. B. sozial gerechtfertigt).

Ich bin Rechtsanwalt Aymen nofal
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